Kategorie: News
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Eine super Leistung und eine große Geste
Am Freitagmorgen um 8 Uhr starteten 17 Männer und eine Frau in internationalem Starterfeld beim „Bienwald Backyard Ultra“.Mit am Start waren auch Harald Menzel und Andreas Löffler.Der „Bienwald Backyard Ultra“ , der in Kandel ausgetragen wurde, ist ein Rundenlauf, bei dem eine Runde mit 6,71 km Länge jeweils zur vollen Stunde gestartet wird. Ziel ist es, als letzter Starter übrigzubleiben und nochmals die volle Runde innerhalb der Stunde zu bewältigen.Am Samstagmorgen um 11 Uhr waren nur noch Harald Menzel und Andreas Löffler im Rennen. Dies hinderte die beiden nicht, bis zum Sonntagmorgen Runde um Runde zu laufen. Harald beendete sein Rennen nach 45 Runden auf eigenen Wunsch, was einer Distanz von 301,8 km entspricht.Er hat Andreas den Sieg gelassen, da er im Oktober den Gewinn aus Kandel, Freistart in USA, bei einem bedeutenden Backyard Ultra Trail, nicht hätte einlösen können. Er hätte noch weiterlaufen können, war aber mit 301,8km hochzufrieden. Eine große Geste, der allerhöchsten Respekt gebührt.Gratulation an Harald und natürlich auch an Andreas zu dieser grandiosen Leistung. Besonderer Dank geht auch an die vielen LSG-Mitglieder, die zum Helfen dort waren.Bildergalerie(von Matthias, Udo, Irwan und Frank) -

Salomon Zugspitz Ultratrail
Vom 14. Juni bis 16. Juni fand auf Deutschlands höchstem Berg der Zugspitze ein Ultratrail statt, an dem unser Amos Brennecke mitlief. Amos konnte in einer Zeit von 4:53:28 Stunden einen sagenhaften ersten Platz in seiner AK erringen. Man muss sich nur mal vorstellen, wie schwer eigentlich so ein Lauf in den Bergen ist. Der Wind und die extremen Steigungen durften das unterstrichen haben.
Glückwunsch, Amos.
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Nationales Waiblinger Leichtathletik Meeting
LetztenSamstag trafen sich Oliver Pausch und Marc Winkler, um sich auf den Weg nach Waiblingen zu machen. Denn da fand das Nationale Waiblinger Leichtathletik Meeting statt. Oliver und Marc entschieden sich, die 800 Meter zu laufen.
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LSG zwischen 5 und 100 auf Achse
Strecke
Flache Strecke über 10 km, jeder Kilometer ist markiert.Startzeit
10 Uhr: 10 km LaufZeitnahme
Elektronisches Zeitmesssystem RaceResultMeldungen
Onlinemeldung: Link RaceResult
Es werden nur 200 Starter*Innen zugelassen. Die ersten 200 Meldungen werden berücksichtigt.
Bitte, bei der Meldung eine realistische Zielzeit angeben. Die Startreihenfolge wird danach organisiert.
Durchführung
Ab der Startzeit 10:00 Uhr werden mit einem Abstand von 1 min jeweils 2 Läufer*innen gestartet. Die Startzeit für jede/n Läufer*in und weitere organisatorische Infos werden bei der Übersendung der Startnummer mitgeteilt.
Auskünfte
Peter BeilTel.: 0721 408900 oder Email: pbeil@web.deE-Mail: info@lsg-ka.deOnline-Anmeldung ab Montag, 01.10.2020 unter www.lsg-ka.debis Mittwoch, 28.10.2020 bis 24 UhrNachmeldungen sind nicht möglichStart
Auf der Stutenseer Allee. Bitte, Ausschilderungen und Anweisungen beachtenZiel
Beim Vereinsgelände des MTV Karlsruhe, Kanalweg. Bitte, Ausschilderungen und Anweisungen beachtenParken
Es könnte sein, dass der Birken-Parkplatz gegenüber dem Wildparkstadion gesperrt ist (KSC-Spiel). Anzahl der Parkplätze beim MTV begrenzt. Bitte, außerhalb Parkplatz suchen oder ohne Auto kommen.Umkleide und Duschen
Duch Corona-Vorschriften leider nicht möglich. Toiletten auf dem MTV-Gelände. Ausschilderung beachten.
Klasseneinteilung
10 km-Lauf:Erfolgt nach Zehnjahreswertung bis M/W 70Jugendklasse U20 (1999/00) und jünger.Urkunden
Urkunden für alle Läufe zum Ausdruck im Internet.Startgeld
10 km – Lauf: 10,00 € / Im Ziel Verpflegung mittels eines Getränkes im geschlossenen BehältnisDie Startgelder für den 10 km-Lauf beinhalten eine Verbandsabgabe von 0,50 €.Preise und Siegerehrung
Sachpreise für die Erstplatzierten jeder Altersklasse.Hygienekonzept für diese Veranstaltung (Link)
Haftung und Sanitätsdienst
Der Veranstalter trägt keine Haftung für Schäden jeder Art.Malteser Hilfsdienst Karlsruhe.TeilnahmebedingungenDie von dem Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Insbesondere gilt dies für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28 BundesdatenschutzG). Der Teilnehmer willigt mit seiner Anmeldung in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Er bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, dass sein angegebenes Geburtsjahr richtig ist.Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, und Interviews in Printmedien sowie dem Internet verbreitet und veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Der Teilnehmer ist mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma oder Fotographen produziert werden, einverstanden.Weiterhin erklärt er sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Teilnehmer – und Ergebnislisten und der Einstellung dieser Ergebnisse ins Internet weitergegeben werden. Der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter (Druckerzeugnissen wie Ergebnislisten und dem Internet) wird mit der Anmeldung zugestimmt. Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.Haftungsausschluss:Weder der Veranstalter noch Sponsoren übernehmen irgendwelche Haftung bei Schäden jeglicher Art, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände.Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf. Die Überprüfung seines Gesundheitszustands obliegt dem Teilnehmer, der diesen vorher überprüfen zu lassen hat. Er bestätigt die nötige Fitness zu haben.Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.Stand05/18

